Rechtsgebiete
Das Zivilrecht (bürgerliches Recht) befasst sich insbesondere mit allen Rechtsbeziehungen des Privatrechtes. Es bezieht sich ebenso auf Bereiche des Vertragsrechtes, wie auch auf Bereiche des Sachenrechts, Familienrechts und des Erbrechts.
Allgemeine zivilrechtliche Angelegenheiten werden von nahezu allen Rechtsanwälten unserer Kanzlei bearbeitet.
Das Arbeitsrecht regelt alle Rechtsbeziehungen, die sich auf Arbeitnehmer, Arbeitnehmerorganisationen, Arbeitgeber und auch auf Arbeitgeberverbände beziehen. Im Arbeitsrecht werden eine Vielzahl von Schutzvorschriften für Angestellte und Arbeiter ebenso in regulären Beschäftigungen, wie auch in Ausbildungen, in Teilzeitarbeit und auch in Heimarbeit geregelt.
Ansprechpartner in unserer Kanzlei: Constance Friedlein
Unter Arzthaftung versteht man die zivilrechtliche Verantwortlichkeit eines Arztes gegenüber einem Patienten bei Verletzung der ärztlichen Sorgfaltspflichten. Hier geht es insbesondere um Behandlungsfehler, Aufklärungsfehler, Dokumentationsfehler und sonstige Pflichtverstöße (wie z. B. die Verletzung von Organisationspflichten). Zahlreiche Landgerichte haben Spezialkammern gebildet, die sich ausschließlich mit derartigen Prozessen befassen. Einem Klageverfahren geht oft ein Schlichtungsverfahren mit Beteiligung der Landesärztekammer bzw. der Landeszahnärztekammer voran. Bei gesetzlich Krankenversicherten gibt es auch die Möglichkeit ein Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen anfertigen zu lassen.
Ansprechpartner in unserer Kanzlei: Jutta Weiß-Spengler
Baurecht bezeichnet in Deutschland die Gesamtheit der Rechtsnormen, die das Bauen betreffen. Das Architektenrecht regelt die Vertragsbeziehungen zwischen Bauherren und Architekt. Ob Bau eines Einfamilienhauses, einer Wohnanlage oder nur eines Gartenhauses. Bauherr, Bauunternehmer und Architekt bewegen sich in einem Bereich, der durch zahlreiche Rechtsnormen geregelt ist. Angefangen beim öffentlichen Baurecht (Bauplanungs- und Bauordnungsrecht) über die Bauplanung (Architektenrecht, HOAI), den Bauvertrag (BGB, VOB) bis zur Ausführung (Bauleitung, Einhalten der Normen, Gewährleistungsphase). Bereits der Bauvertrag sollte so aufmerksam geplant werden wie der Hausbau selbst. Der Bauherr sollte auch die Bauausführung überwachen. Oftmals zeigt sich die Notwendigkeit von Sachverständigengutachten, um Mängel zu dokumentieren oder Sanierungsfragen zu klären.
Bankrecht und Kapitalanlagerecht bezeichnen eine Vielzahl von gesetzlichen Regelungen, die sich hauptsächlich mit dem Thema Geld beschäftigen. Hier sollen nur beispielhaft einige Gesetze dieses Rechtsgebietes genannt werden:
- Finanzdienstleistungsaufsichtgesetz
- Geldwäschegesetz
- Kreditwesengesetz
- Scheckgesetz
- Wechselgesetz
- usw.
Es dreht sich alles um Geld, Banken, Zahlungsverkehr und Kredit. Die Rechtsprechung hat sich in den letzten Jahren oftmals verbraucherfreundlich gezeigt und den Verbraucher gegenüber unseriösen Kapitalanlagen oder Banken Recht zugesprochen.
Ansprechpartner in unserer Kanzlei: Hilmar Lampert, Dr. Ulrich Graf, Wolfgang Tiedtke
Das Grundgesetz garantiert in Art. 14 das Erbrecht. Bereits dieser Umstand zeigt, welchen Stellenwert das Erbrecht in der Rechtsordnung einnimmt. Jeder ist vom Erbrecht betroffen, denn in § 1922 BGB ist geregelt, dass mit dem Tod einer Person (Erblasser) deren Vermögen (Erbschaft) als Ganzes auf eine oder mehrere andere Personen (Erben) übergeht. Bereits zu Lebzeiten kann man die Erbfolge durch die Errichtung eines Testaments gestalten. Oftmals streiten sich die Erben nach dem Tod des Erblassers, was durch die klare Gestaltung des Testaments verhindert werden kann. In den §§ 1922 ff. BGB finden sich auch die Vorschriften zur Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft, der Erbenhaftung und zum Pflichtteilsrecht. Das Pflichtteilsrecht kommt dann zum Tragen, wenn ein Erbberechtigter enterbt wird. Die Beziehungen des Erblassers und der Erben können auch in einem Erbvertrag geregelt werden. Mit einem solchen Vertrag lassen sich oft spätere Erbstreitigkeiten vermeiden.
Ansprechpartner in unserer Kanzlei: Dr. Ulrich Graf, Jutta Weiß-Spengler
Drum prüfe, wer sich ewig bindet...
Bereits die Eheschließung gibt Anlass, darüber nachzudenken, mit dem Partner einen Ehevertrag zu schließen. Dies stellt kein Misstrauen dar, sondern regelt eindeutig zwischen den Partnern, wie es im Fall einer Scheidung weiter geht. Dies schafft Transparenz und klare Verhältnisse. Solche Verträge bieten sich auch für Lebenspartnerschaften oder nichteheliche Lebensgemeinschaften an.
Bis, dass der Tod euch scheidet…
In Deutschland trennt sich durchschnittlich jedes dritte Ehepaar. Zahlreiche Fragen sind bei einer Trennung und Scheidung zu klären: Unterhalt für die Zeit des Getrenntlebens (Trennungsunterhalt/Ehegattenunterhalt), nachehelicher Unterhalt, Kindesunterhalt, Sorgerecht, Umgangsrecht, uvm.
Ansprechpartner in unserer Kanzlei: Jutta Weiß-Spengler
Der Kunde will nicht zahlen und reagiert nicht auf Mahnungen? Hier hilft in vielen Fällen ein anwaltliches Mahnschreiben. Dem Schuldner wird klar, dass er zahlen muss, da er ansonsten mit Konsequenzen zu rechnen hat. Die oft mühsame Verfolgung des zahlungsunwilligen Schuldners übernimmt Ihr Rechtsanwalt für Sie - von außergerichtlicher Beitreibung über die gerichtliche Titulierung Ihrer Ansprüche bis hin zur Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen.
Ob Beauftragung des Gerichtsvollziehers, Herbeiführung der Abgabe der Vermögensauskunft, Veranlassung von Pfändungen (Lohn/Gehalt, Konto uvm.) oder Eintragung einer Zwangssicherungshypothek - Bei allen Fragen der Vollstreckung ist ein Rechtsanwalt der richtige Ansprechpartner.
Ansprechpartner in unserer Kanzlei: Hilmar Lampert, Wolfgang Tiedtke
Schließen sich Personen zur Erreichung eines bestimmten Zwecks zusammen, kann schon eine Gesellschaft vorliegen. Das Gesellschaftsrecht ist in vielen gesetzlichen Normen geregelt. Nur beispielhaft sollen hier das Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG), das Handelsgesetzbuch (HGB) insbesondere mit seinen Regelungen zur offenen Handelsgesellschaft (OHG) und zur Kommanditgesellschaft (KG) oder das Aktiengesetz (AktG) genannt werden. Die Gestaltung der Satzung bzw. des Gesellschaftsvertrages spielt eine zentrale Rolle, denn hier wird das Miteinander der Gesellschafter geregelt. Unklare Regelungen können zu Streit führen.
Ansprechpartner in unserer Kanzlei: Dr. Ulrich Graf
Das Grundstücksrecht beschäftigt sich mit den Rechtsfragen, die sich auf Grundstücke beziehen. Der deutsche Gesetzgeber sieht für die Übertragung von Grundstückseigentum oder Wohnungseigentum gemäß § 311 b BGB die notarielle Beurkundung vor. Dies zeigt bereits, dass dem Wert von Grund und Boden eine höhere Bedeutung beigemessen wird. Vertragliche Gestaltungen sollten dies berücksichtigen, zumal bei einem Kaufvertrag über ein Grundstück zahlreiche Punkte zu beachten sind, wie beispielsweise Gewährleistung, Regelung etwaiger Altlastenprobleme oder ganz einfach die Sicherung des Kaufpreises. Rechte an einem Grundstück werden normalerweise im Grundbuch eingetragen (z. B. Zwangssicherungshypothek, Grundschulden). Daher können auch Gläubiger ihre Rechte aufgrund Vereinbarung oder zwangsweise im Grundbuch sichern lassen bzw. kann der Eigentümer des Grundstücks dieses als Sicherheit verwenden.
Das Insolvenzrecht ist in der Insolvenzordnung (InsO) geregelt, die zum 1. Januar 1999 die Konkursordnung abgelöst hat. Die Insolvenzordnung verfolgt insbesondere die Ziele der Förderung der außergerichtlichen Sanierung, die Stärkung der Gläubigerautonomie, die Verteilungsgerechtigkeit sowie die Einführung der Verbraucherinsolvenz und Restschuldbefreiung. Die Insolvenzordnung kennt daher die Unternehmensinsolvenz und das Verbraucherinsolvenzverfahren.
Ist der Schuldner eine natürliche Person, kann er, sofern die Voraussetzungen vorliegen, nach Ablauf der gesetzlich vorgesehenen Laufzeit von seinen Verbindlichkeiten gegenüber den Insolvenzgläubigern befreit werden. Der Schuldner hat gegenüber den Gläubigern bestimmte Verpflichtungen, z. B. eine Erwerbsobliegenheit. Bei Fehlverhalten droht die Versagung der Restschuldbefreiung. Die Befriedigung der Insolvenzgläubiger kann nach den Regelungen der InsO auch in einem Plan (Insolvenzplan) geregelt werden. Ein solcher Insolvenzplan ist sowohl im Unternehmensinsolvenzverfahren wie auch im Verbraucherinsolvenzverfahren möglich. Die Gläubiger können sich in vielfältiger Weise am Verfahren beteiligen (z. B. Gläubigerversammlung, Gläubigerausschuss). Die Rechtsbeziehungen in einem Insolvenzverfahren können sehr komplex sein. So kann der (vorläufige) Insolvenzverwalter ein Unternehmen fortführen und mit Arbeitnehmern und Gläubigern Vereinbarungen treffen. Seit 01.03.2012 hat der Gesetzgeber die Eigenverwaltung gestärkt und das Schutzschirmverfahren etabliert.
Nach der Insolvenzordnung können auch bestimmte Rechtsvorgänge (Zahlungen, Schenkungen, usw.) angefochten werden, d. h. der Insolvenzverwalter will die Rückabwicklung. Die gesetzlichen Bestimmungen der §§ 129 ff InsO (Anfechtungsrecht) sind komplex und werden stark von der Rechtsprechung geprägt.
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Wohl kaum ein Rechtsbereich ist einer so schnellen Entwicklung unterworfen. Datenschutz und Schutz der privaten Sphäre werden immer mehr zu Themen, die die Gerichte beschäftigen. Neben den komplexen gesetzlichen Regelungen werden weite Teile durch die Rechtsprechung geregelt. Der Verbraucher, der sich im Internet bewegt und dort auch einkauft, hat Probleme mit Online-Händlern zu klären oder sieht sich Abmahnungen ausgesetzt.
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Unter den Begriff des Medizinrechts fallen das Arzthaftungsrecht (also insbesondere Behandlungsfehler s.o.), aber auch das Recht der Honorierung nach den Gebührenordnungen (GOÄ und GOZ), Honorargutachten, Patientenrecht, Fragen der Kassenzulassung und den Beziehungen von Ärzten zu den kassenärztlichen Vereinigungen, Arztwerberecht usw. Im weiteren Sinn wird auch das Krankenhausrecht, Recht der Pflegeberufe, Recht der Apotheken und das Pharmarecht zum Medizinrecht gezählt.
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Im Mietrecht sind alle Normen für die Rechtsbeziehungen zwischen Vermieter und Mieter geregelt. Hier ist der Mietvertrag der zentrale Regelungskatalog zwischen Vermieter und Mieter. Hier können jedoch Regelungen unvollständig oder unwirksam zum Nachteil des Mieters sein. Lassen Sie sich möglichst bereits bei Vertragsschlusses rechtlich beraten, denn die rechtlichen Folgen im Streitfall können wirtschaftlich und persönlich weitreichend sein (Nebenkosten, Schönheitsreparaturen, Kündigungsrechtstreit, …).
Das Wohnungseigentumsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen den Wohnungseigentümern untereinander, aber auch zwischen den Wohnungseigentümern und der Hausverwaltung. Hier unterscheidet man das Sondereigentum an den Räumen der Wohnung und das Gemeinschaftseigentum, vor allem an dem Grundstück auf dem sich die Wohnung befindet, aber auch an den gemeinschaftlich genutzten Flächen wie Wegen und Zufahrten. Unterschiedliche Ansichten der einzelnen Eigentümer zur Nutzung der Flächen, zum Bedarf baulicher Änderungen, aber auch Streitigkeiten mit der Hausverwaltung wegen deren Umgang mit dem Verwaltungsvermögen der Wohnungseigentümer birgt Stoff für Auseinandersetzungen.
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Wer eine Reise macht, der hat etwas zu erzählen. Oftmals weichen die Angaben im bunten Prospekt von der Wirklichkeit ab. Statt ruhiger Traumlage: Baustellenlärm – statt Meerblick: Blick auf die Müllhalde. Beispiele für Reisemängel gibt es genug. Die Pflichten des Reiseveranstalters sind gesetzlich geregelt. Verletzt der Reiseveranstalter diese Pflichten sind oftmals Schadenersatzansprüche des Reisenden begründet. Bei Pauschalreisen sind die Mängel unbedingt vor Ort zu melden und Abhilfe ist zu verlangen. Nach Rückkehr muss der Reisende innerhalb eines Monats den Anspruch beim Reiseveranstalter geltend machen. Dem Flugreisenden können auch Ansprüche gegen die Fluggesellschaft nach der Europäischen Fluggastverordnung zustehen, so bei erheblichen Verspätungen oder Annullierungen des Fluges. Die Erfahrung zeigt, dass diese Rechte in vielen Fällen ohne anwaltliche Hilfe nicht durchgesetzt werden können, da die Fluggesellschaften "mauern".
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Das Steuerstrafrecht sanktioniert Verstöße gegen deutsche Steuer- und Zollgesetze. Steuerstraftaten sind insbesondere die Steuerhinterziehung, der Bannbruch, die Wertzeichenfälschung sowie die Begünstigung. Darüber hinaus beinhaltet das Steuerstrafrecht auch die Steuerordnungswidrigkeiten, wie beispielsweise die leichtfertige Steuerverkürzung. Im Rahmen des Steuerstrafrechts ist insbesondere die Selbstanzeige von Bedeutung, nachdem die Anforderungen an eine strafbefreiende Selbstanzeige in der Vergangenheit immer weiter gestiegen sind.
Das Steuerrecht umfasst alle Rechtsnormen, die sich auf Steuern beziehen. Das Steuerrecht begründet ein Über- und Unterordnungsverhältnis zwischen den Trägern der Steuerhoheit und den ihnen unterworfenen Steuerpflichtigen (natürliche und juristische Personen).
Zu den Rechtsquellen zählen neben den Steuergesetzen, wie beispielsweise dem Einkommensteuergesetz, dem Umsatzsteuersteuergesetz, dem Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuergesetz, auch die Steuerrechtsverordnungen sowie beispielsweise auch die Doppelbesteuerungsabkommen (DBA). Steuerrichtlinien sind hingegen nur für die Steuerverwaltung bindend und entfalten daher gegenüber dem Steuerpflichtigen grundsätzlich keine Bindungswirkung.
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"Einspruch Euer Ehren!" Diesen Satz hört man im amerikanischen Thriller, aber nicht an deutschen Strafgerichten. Der Ablauf eines Strafverfahrens ist in der Strafprozessordnung geregelt. Einem gerichtlichen Strafverfahren geht i. d. R. ein Ermittlungsverfahren voraus. Aufgabe des Rechtsanwalts als Verteidiger ist es, die Rechte des Beschuldigten bzw. Angeklagten im Verfahren zu wahren. Oftmals kann es zu Vereinbarungen mit Gericht und Staatsanwaltschaft kommen ("Deal"), die für den Betroffen günstiger sind, als ein Urteil abzuwarten.
Auch im Ordnungswidrigkeitenverfahren müssen die Rechte des Betroffenen gewahrt werden. Eine für den Rechtsanwalt mögliche Akteneinsicht zeigt oft, dass von den Behörden falsch oder unzureichend ermittelt wurde. Ein "Klassiker" sind z. B. falsche Geschwindigkeitsmessungen, die dann zu empfindlichen Geldbußen oder Fahrverbot führen können.
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Wer hat Recht? Diese Frage stellt sich in einer Vielzahl von Verkehrsunfällen wie auch im Zivilrecht. Wie bekommt man sein Recht? Bei der Verkehrsunfallabwicklung hat man es i. d. R. mit Versicherungen auf der Gegenseite zu tun. Dort sitzen Profis, die oftmals versuchen, den Schaden klein zu reden. Gerade zur Durchsetzung von Ansprüchen aus Verkehrsunfällen bedarf es daher eines erfahrenen Rechtsanwalts.
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Da sich das Verkehrsrecht auf nahezu jeden Bürger bezieht, der täglich als Verkehrsteilnehmer (Auto- oder Radfahrer, Fußgänger) unterwegs ist, kommt diesem eine große Bedeutung zu. Zum Verkehrsrecht gehören beispielsweise das Verkehrshaftungsrecht, das Verkehrsunfallrecht und das Verkehrsvertragsrecht sowie auch das Verkehrsstrafrecht (z. B. Fahren unter Alkohol-/ Drogeneinfluss), ebenso wie das Fahren ohne entsprechende Fahrerlaubnis.
Bei einem Verkehrsunfall kann sich plötzlich auch der "brave" Bürger mit den Bestimmungen des Strafrechts konfrontiert sehen. Eine anwaltliche Beratung und Vertretung ist daher jedem Unfallbeteiligten anzuraten, bevor die Mühlen des Gesetze anfangen zu mahlen.
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Das Versicherungsrecht betrifft nahezu alle Lebensbereiche.
Das Versicherungsvertragsrecht enthält das Vertragsrecht für Versicherungsverträge. In erster Linie ist es in dem Gesetz über den Versicherungsvertrag (VVG) geregelt. Erfasst werden hier aber auch Versicherungsverträge, zu deren Abschluss eine gesetzliche Verpflichtung besteht und deren Mindestinhalt gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist (Pflichtversicherungen). Beispiele sind die Kfz-Haftpflichtversicherung und die zahlreichen Berufshaftpflichtversicherungen. Die enorme Bedeutung des Versicherungsvertragsrechtes beruht vor allem auf der Vielzahl existierender Versicherungsverhältnisse. Beispiele sind die Feuerversicherung, Einbruch-, Diebstahl – und Raubversicherung, Leitungswasserversicherung, Sturm- und Hagelversicherung, Hausratversicherung, Reiserücktrittsversicherung usw.
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Das ZVG regelt die Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen und die Zwangsverwaltung. Die Vollstreckung in Immobilien ist Verfahrensrecht zur Durchsetzung eines Anspruches mit staatlichem Zwang. Das Zwangsversteigerungsgesetz beinhaltet zahlreiche Verfahrensregeln. In der Zwangsversteigerung sind diese auf die Konkurrenz der Bieter ausgerichtet. Bei der Zwangsverwaltung soll der Gläubiger aus den Erträgen des Grundstücks befriedigt bzw. soll das Grundstück vor Wertminderungen und Beeinträchtigungen geschützt werden.